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Braunkohlenpläne

Da in Tagebaugebieten für den Abbau der Braunkohle (Lausitz und Nordwestsachsen) außergewöhnliche Raumnutzungsansprüche bestehen, sieht das Landesplanungsrecht für diese Regionen gesonderte Braunkohlenpläne als Teilregionalpläne vor. Diese Pläne enthalten Festlegungen zum Abbau der Braunkohle sowie zur Wiedernutzbarmachung der abgebauten Tagebaue (Sanierungsrahmenplanung).

Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für Tagebaue
  • enthalten verbindliche Festlegungen zu Folgenutzung,
  • legen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Schutz des vorhandenen Waldes fest,
  • legen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Waldmehrung fest.
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