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Hinweise für Waldbesucher

Kalkung 2023

Im Jahr 2023 stehen für die forstliche Bodenschutzkalkung insgesamt ca. 5.910 Hektar in sieben sächsischen Forstbezirken an.

 

 Forstbezirk Kalkungsfläche in ha
Adorf  560
Chemnitz  690
Eibenstock  830
Marienberg  390
Neudorf  640
Neustadt  820
Plauen  1.980
Gesamt 5.910

 

Gekalkt wird Anfang Juli bis Ende Oktober.

Waldbesucher in den betroffenen Regionen werden gebeten, Hinweise in der lokalen Presse und in den örtlichen Aushängen zu beachten, weil während der Kalkung das Betreten des Waldes untersagt ist.
Bei Fragen können Sie sich auch an die Kalkungsverantwortlichen in den Forstbezirken wenden (siehe Ansprechpartner).

Übersichtskarte von Sachsen mit den Kalkungsflächen seit 1996 und den geplanten Flächen für 2022
Bisherige und für 2023 geplante Flächen der Bodenschutzkalkung in den Forstbezirken 

Ablauf der Kalkung

Jährlich werden 5.000 bis 10.000 Hektar Wald in den Mittelgebirgsregionen Sachsens vom Vogtland bis zum Lausitzer Bergland gekalkt. Die seitens des Staatsbetriebes Sachsenforst beauftragten Firmen bringen 3 Tonnen kohlensauren Magnesiumkalk je Hektar Wald mittels Hubschrauber oder Kleinflugzeug aus.

Über die örtlichen Medien, Aushänge und Beschilderungen direkt an den Hauptzugängen zu den betroffenen Waldgebieten informiert der Staatsbetrieb Sachsenforst über laufende Kalkungsarbeiten. Die Waldgebiete werden für den Zeitraum der Arbeiten vorübergehend gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus Sicherheitsaspekten zum Schutz der Waldbesucher. Es besteht während der Kalkungsarbeiten die Gefahr, vom aviotechnisch ausgebrachten Kalk getroffen bzw. verschmutzt zu werden.

Die Bodenschutzkalkung wird jährlich zwischen 1. Juli und 31. Oktober durchgeführt.

Die diesjährige Bodenschutzkalkung im Forstbezirk Chemnitz startet am 16.08.2023 und wird je nach Witterung innerhalb von ca. 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein.

Hubschrauber fliegen über Rümpf- und Neudörflerwald

Ab dem 16. August 2023 fliegen wieder Hubschrauber über die Waldgebiete zwischen Oelsnitz und Glauchau und werden kohlensauren Magnesiumkalk (ein ungefährliches Gesteinsmehl) im Wald verteilen.

Insgesamt sind ca. 2000 Tonnen auf einer Fläche von 690 ha im Privat und Körperschaftswald als »Medizin« vorgesehen.

Durch die Bodenschutzkalkung werden die Säureeinträge aus Industrieanlagen neutralisiert, welche im letzten Jahrhundert als saurer Regen die Wälder in Sachsen stark belastet haben. Diese Belastung wirkt bis heute im Boden nach. Viele Böden sind weiterhin teils tiefgreifend und langanhaltend versauert. In versauerten Böden sind Nährstoffe fürPflanzen und Bäume nur in geringen Mengen verfügbar und das Bodenleben ist stark eingeschränkt. Die Bodenschutzkalkung soll die Entwicklung zu einem natürlicheren Bodenzustand befördern. Gesunde Böden sind eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Waldumbau zu gesunden und stabilen Mischwäldern.

Wir bitten die Waldbesucher um Verständnis, dass in dieser Zeit Waldgebiete teilweise (1 bis 2 Tage) gesperrt werden müssen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder an den Hauptwegen! Durch die Bodenschutzkalkung entsteht keinerlei Gesundheitsgefahr, jedoch sollten in den betreffenden Gebieten gesammelte Pilze und Beeren vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Ab dem 21.08.2023 beginnt der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Marienberg, mit der Bodenschutzkalkung von Waldflächen im Gebiet zwischen Neuwernsdorf und Holzhau.

Durch die Ausbringung von 3 Tonnen Kalk je Hektar Waldfläche sollen saure Stoffeinträge neutralisiert, die Schwermetallbindung des Bodens verbessert und unterbrochene Nährstoffkreisläufe wieder in Gang gesetzt werden. Dafür wird natürlich vorkommendes, magnesiumhaltiges Kalkgestein (Dolomit) verwendet. Dieses wird so fein aufgemahlen, dass es sich gut verteilt und rasch vom Waldboden aufgenommen werden kann. Insgesamt werden 360 ha Landeswald und 30 ha Privat- und Körperschaftswald gekalkt. Privaten und kommunalen Waldbesitzern entstehen dabei keine Kosten. Die Kalkungsmaßnahme wird aus Fördermitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen finanziert.

Die Kalkung von ausgewählten Waldflächen erfolgt derzeit in Sachsen in einem zeitlichen Abstand von mind. 10 Jahren. Bei der Flächenauswahl werden unter anderem naturschutz- und wasserrechtliche Belange berücksichtigt. Schutzgebiete sowie besonders geschützte und wertvolle Wald- und Feuchtbiotope, wie z.B. Waldwiesen, große Wasserflächen oder steile Hanglagen sind davon ausgeschlossen.

Die Kalkung wird sich in diesem Jahr voraussichtlich über 3 Wochen erstrecken. Die Dauer hängt aber stark von der Witterung ab (geeignetes Flugwetter, kein bis wenig Wind). Wenn alles planmäßig verläuft, soll die Bodenschutzkalkung gegen Angang September 2023 abgeschlossen sein.

Während der Kalkung sind die betroffenen Waldgebiete für den Besucherverkehr gesperrt! Die Sperrung erfolgt mit Warnschildern (Aufschrift: „Bodenschutzkalkung – Waldgebiet vorübergehend gesperrt!“) und rot-weißem Flatterband. Durch herabfallende Kalkklumpen oder versehentlich enthaltene Steine besteht Lebensgefahr! Die Waldbesucher werden gebeten auf andere Waldgebiete auszuweichen.

Der ausgebrachte Kalk ist gesundheitlich unbedenklich und stellt keine Gefahr für Waldtiere und Waldbesucher dar. Waldfrüchte, wie Beeren oder Pilze können nach der Kalkausbringung bedenkenlos gesammelt und verzehrt werden. Sie sollen aber vorher gründlich gewaschen werden.

Weitere Hintergrundinformationen:

Zum Einsatz kommen Helikopter der Firma „Deutsche Heli Forst GmbH“ mit zugehörigem Bodenpersonal, bestehend jeweils aus einem Radlader für die Beschickung des Kübels und einer Tankstation. Mit GPS-gestützter Technik erfolgt die Kalkung aus der Luft.

Die temporäre Lagerung des Kalkungsmaterials und die Befüllung des Kübels kann aus Gründen der Betriebssicherheit nur an wenigen mit dem Helikopterpiloten abgestimmten Plätzen erfolgen; meist sind dies Wegekreuzungen und unübersichtliche Einmündungen. Viele Plätze eignen sich aus Natur- und Wasserschutzgründen, aufgrund zu großer Entfernung vom Befliegungsgebiet oder aufgrund von fehlenden Einflugschneisen nicht für eine Lagerung und Befüllung.

Bei der Befüllung des Kreiselstreuwerks unter dem in der Luft stehenden Helikopter kommt es zu extremer Staub- und Lärmentwicklung! Waldbesuchern wird dringend geraten, sich bei Interesse in ausreichendem Abstand von den Lagerplätzen aufzuhalten und hinter den Absperrungen zu bleiben. Mit einem Fernglas können die Geschehnisse meist dennoch gut beobachtet werden.

Waldbesucher werden gebeten, die Sperrungen unabhängig von sichtbarem Flugverkehr nicht zu entfernen oder zu verändern. Nach Wiederherstellung der Verkehrssicherheit werden die Sperrungen durch den Kalkungsbeauftragten zeitnah entfernt. Die Waldflächen sind dann wieder für die Erholungsnutzung freigegeben.

Die diesjährige Bodenschutzkalkung im Forstbezirk Neudorf startet am 31.07.2023 und wird je nach Witterung innerhalb von ca. 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein.

Innerhalb der Kalkungskulisse wird am Montag, den 31.07.2023 mit der Waldkalkung südlich der Flößbahn begonnen und dann abwärts Richtung Pöhla weiter gearbeitet. Den Abschluss bildet voraussichtlich der Bereich Kaffenberg. Das beplante Gebiet kann der Karte entnommen werden.

Während der Arbeiten werden die jeweiligen Waldgebiete gemäß §13 Abs.3 Sächs WaldG vorübergehend gesperrt.

Die diesjährige Bodenschutzkalkung im Forstbezirk Plauen startet am 16.08.2023 und wird je nach Witterung innerhalb von ca. 8 Wochen abgeschlossen sein.

Hubschrauber bringen Kalk in den Wäldern aus – betroffene Waldbereiche sind für Waldbesucher in dieser Zeit gesperrt

Am Mittwoch, den 16. August beginnt im Forstbezirk Plauen die Bodenschutzkalkung auf rund 2000 Hektar Wald aller Eigentumsarten in 22 Gemarkungen. In diesem Jahr stehen turnusmäßig aller 10 Jahre die Flächen rund um die Städte und Gemeinden Treuen, Falkenstein, Neustadt, Neuensalz, Bergen, Tirpersdorf und Werda an. Die Hubschrauber starten zuerst bei Mechelgrün.

Die sächsischen Waldböden sind durch jahrzehntelange Schadstoffeinträge („saurer Regen“) auf großer Fläche tiefreichend versauert und deutlich arm an Nährstoffen. Die Kalkung dient der Kompensation dieser Säureeinträge sowie zur Verbesserung der Vitalität der Waldbestände. Fast 6.000 Tonnen Kalk werden insgesamt aus der Luft verteilt. Bachläufe, Wiesen und kalkempfindliche Biotope sind allerdings von der Befliegung ausgeschlossen.

Auftraggeber ist der Staatsbetrieb Sachsenforst. Über 1700 Hektar der zu kalkenden Wälder befinden sich in Privatbesitz. Für privat- und körperschaftliche Waldbesitzer ist die Bodenschutzkalkung kostenfrei. Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln finanziert.

Wir bitten Waldbesucher und Waldbesitzer um Verständnis, dass während der Befliegung der Wald kurzfristig aus Sicherheitsgründen gesperrt wird. Beeren und Pilze können aber nach der Kalkung bedenkenlos verzehrt werden. Die Waldfrüchte sind jedoch gut abzuwaschen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie von den Mitarbeitern des Staatsbetrieb Sachsenforst. Zuständig im Forstbezirk Plauen ist Herr Matthias Gotter, Tel.: 0174-3379631

Information des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Plauen zur Bodenschutzkalkung

Der Staatsbetrieb Sachsenforst beabsichtigt 2023 im Rahmen der forstlichen Bodenschutzkalkung im Bereich des Forstbezirks Plauen Privat- und Körperschaftswälder in folgenden Gemarkungen zu kalken:

  • Stadt Treuen: Treuen, Altmannsgrün, Schreiersgrün
  • Stadt Auerbach: Reumtengrün
  • Stadt Falkenstein: Trieb, Schönau, Oberlauterbach, Unterlauterbach, Dorfstadt
  • Gemeinde Neustadt: Neustadt, Poppengrün
  • Gemeinde Bergen: Bergen
  • Gemeinde Neuensalz: Mechelgrün, Zschockau, Zobes, Neuensalz
  • Gemeinde Theuma: Theuma
  • Gemeinde Tirpersdorf: Lottengrün, Tirpersdorf 
  • Gemeinde Werda: Pillmannsgrün, Werda, Kottengrün 

Die Auswahl der Kalkungsflächen erfolgt auf Grundlage des Kalkungsleitfadens anahnd der Unersuchungsergebnisse des forstlichen Monitorings. Es gilt die aktuelle Förderrichtlinie. Die Kalkung ist für Waldbesitzer kostenfrei.

Erholungsnutzung in gekalkten Wäldern

Unmittelbar nach Beendigung der Kalkungsarbeiten werden die gesperrten Wälder wieder für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Walken oder Radfahren freigegeben.

Das Sammeln von Pilzen oder Beeren ist dann in den gekalkten Wäldern nach den Bestimmungen des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) wieder möglich. Durch die Verwendung von Naturkalken (MgCO3+CaCO3) besteht keinerlei Gesundheitsgefahr.
Beeren oder Pilze, die durch eine Kalkauflagerung bedeckt sind, sollten vor dem Verzehr mit Wasser gereinigt werden.

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