Hauptinhalt

Jagdbehörden

Die Jagdbehörden des Freistaates Sachsen sind dreistufig aufgebaut.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ist oberste Jagdbehörde. Sie ist u. a. zuständig für die Verordnungsgebung.

Die obere Jagdbehörde beim Staatsbetrieb Sachsenforst ist Fachaufsichtsbehörde der unteren Jagdbehörden. Sie ist u. a. zuständig für bestimmte Einzelregelungen nach Sächsischem Jagdgesetz und Sächsischer Jagdverordnung sowie für die Verwendung der Jagdabgabe.

Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte erfüllen die unteren Jagdbehörden Aufgaben des Vollzugs jagdrechtlicher Regelungen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen,
  • Abrundungsmaßnahmen an Jagdbezirken,
  • Durchführung der Jägerprüfung,
  • Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften,
  • Bestätigung/Festsetzung von Abschussplänen.

Bei der obersten Jagdbehörde und den unteren Jagdbehörden besteht jeweils ein Jagdbeirat, um in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen zu beraten. Die Jagdbeiräte setzen sich, je nach Ebene, aus Vertretern der Jägerschaft, der Hegegemeinschaften, der Jagdgenossenschaften, der Land- und der Forstwirtschaft, der Jagdwissenschaft, der Berufsjäger, der Fischerei und Fischzucht, des Natur- und des Tierschutzes sowie des Veterinärwesens zusammen.

Organisation der Jagdbehörden im Freistaat Sachsen

Übersicht der Organisation der Jagdbehörden im Freistaat Sachsen

zurück zum Seitenanfang