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Jagdhunde

Für eine effektive Jagd sind aus Tierschutzgründen bei Gesellschafts- und Wasserjagden Jagdhunde unverzichtbar. Es besteht die Verpflichtung entsprechend der Jagdart und bei der Nachsuche auf krankes Wild, brauchbare Jagdhunde einzusetzen (§ 6 SächsJagdVO).

 

Schweißhund bei der Nachsuche

Schweißhund bei der Nachsuche

Anschusssuche

Jagdhundeprüfungen und Brauchbarkeit

Es besteht die Möglichkeit in Sachsen mit einem Jagdhund eine Brauchbarkeitsprüfung abzulegen. Solche Prüfungen werden durch den Landesjagdverband Sachsen e. V. und durch den Jagdgebrauchshundverband e. V. - Landesverband Freistaat Sachsen (Jagdkynologische Vereinigung Freistaat Sachsen) nach einer von der oberen Jagdbehörde anerkannten Brauchbarkeitsprüfungsordnung durchgeführt. Als brauchbar werden auch solche Hunde anerkannt, die eine Jagdgebrauchshundeleistungsprüfung eines dem Jagdgebrauchshundverband e. V. angeschlossenen Verbandsvereins eine der Fachgruppen Waldarbeit, Feldarbeit, Wasserarbeit, Bringen oder Bauarbeit bestanden haben oder wenn seine Eignung für die jeweilige Jagdart durch eine Prüfung in einem anderen Bundesland oder einem Mitgliedsland der EU nach den dort geltenden Vorschriften festgestellt worden ist.

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