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Landesentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan (LEP 2013) ist der höchste Raumordnungsplan des Freistaates Sachsen, der das fachübergreifende Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung darstellt.

Im Kapitel 4.2.2 werden folgende Ziele der Raumordnung zur Forstwirtschaft festgelegt:

  • Z 4.2.2.1: Der Waldanteil im Freistaat Sachsen ist auf 30 % zu erhöhen. In den Regionalplänen sind als Unterstützung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auszuweisen.
  • Z 4.2.2.2: In den Regionalplänen sollen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zum Schutz des vorhandenen Waldes ausgewiesen werden.

Bemerkenswert ist dabei die klare und bindende Zielsetzung der Waldmehrung im Freistaat Sachsen auf 30 %, was dem Bundesdurchschnitt nahe käme. Die Waldmehrung soll dabei schwerpunktmäßig dort erfolgen, wo man sich von der Neubegründung von Wald besondere Schutzwirkungen verspricht. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten wird es in den Planungsregionen auch zukünftig unterschiedliche Waldanteile geben.

Durch die Vorgabe des Anteils an Wald in den einzelnen Regionen wird das in der Waldmehrungsplanung des Freistaates Sachsen ermittelte Potenzial der Regionen weitestgehend ausgeschöpft.

Für die einzelnen Planungsregionen sieht der LEP folgende Waldanteile an der Gesamtfläche vor:

Planungsregion Waldanteil (%)
Chemnitz 32
Oberlausitz/Niederschlesien 38
Leipzig-Westsachsen 19
Oberes Elbtal-Osterzgebirge 28,5

 

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