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Raumordnung und Landesentwicklung

Die Raumordnung befasst sich mit den unterschiedlichen Anforderungen an den Raum und den sich daraus ergebenden Konflikten und Chancen. Die hieraus abgeleitete Landesentwicklung hat die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fachübergreifend abzustimmen. Da die Waldfläche in Sachsen bzw. ihre forstliche Bewirtschaftung eine raumbedeutsame Flächennutzung ist, werden auch die Belange der Forstwirtschaft, insbesondere zur Walderhaltung und zur Waldmehrung, in die Raumordnung und Landesentwicklung integriert und gegenüber anderen Nutzungsansprüchen abgewogen.

Raumordnung ist
  • eine staatliche Aufgabe,
  • überörtlich,
  • eine fachübergreifende Aufgabe – querschnittsorientiert und interdisziplinär,
  • der Abwägung unterschiedlicher Interessenlagen verpflichtet,
  • vorausschauend sowie langfristig orientiert und
  • für die Herstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in allen Landesteilen verantwortlich.
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