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Reitabgabe

Neue Regelungen zum Reiten im Wald

Mit Änderung des Sächsischen Waldgesetz durch Artikel 5 des Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 (Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 – HBG 2015/2016) vom 29. April 2015 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 7/2015 vom 8. Mai 2015, Seite 351) wurden die Regelungen zur Kennzeichnung der Pferde und der Erhebung einer Reitabgabe ersatzlos gestrichen.

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