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Waldbesitzer

Die sächsischen Wälder unterliegen verschiedenen Eigentumsarten. Den höchsten Anteil haben der Privat- und Treuhandrestwald mit 46,0 % und der Landeswald mit 39,5 %. Daneben existieren als Eigentumsformen Körperschaftswald (8,4 %), Bundeswald (4,1 %) und Kirchenwald (2,0 %).

Themen

Beratung und Betreuung

Die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst informieren, schulen und leiten Waldbesitzer zu Fragen der Waldbewirtschaftung an. Die Beratung für Waldbesitzer erfolgt kostenlos. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer bei der Organisation und Durchführung von Arbeiten in ihrem Forstbetrieb.

Forstbetriebsgemeinschaften

Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern. Sie versuchen, die Nachteile der ungünstigen Eigentumsstruktur des Privat- und Körperschaftswaldes durch die Zusammenarbeit vieler Waldbesitzer zu verbessern. In Sachsen gibt es auch eine forstwirtschaftliche Vereinigung als Zusammenschluss mehrerer Forstbetriebsgemeinschaften.

Förderung

Die Stabilisierung des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung, der Schutz der Naturgüter im Wald und die beständige Entwicklung der Forstwirtschaft werden durch den Freistaat Sachsen, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union gefördert.

Betriebswirtschaftliche Ergebnisse

Auf der Grundlage einer Forstbetriebsstatistik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELV), dem Testbetriebsnetz, wird jährlich die betriebswirtschaftliche Lage im Privat- und Körperschaftswald ermittelt.

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