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Zertifizierung

Forstliche Zertifizierung

Die Idee der forstlichen Zertifizierung entstand ursprünglich aus der Diskussion um den Schutz der tropischen Regenwälder durch einen Boykott der Verwendung von Tropenholz. Forstliche Zertifizierungssysteme lösten als Instrumente der Förderung und Sicherung einer nachhaltigen Waldwirtschaft die Diskussionen um einen Tropenholzboykott ab. Eine weitere Quelle für die Entwicklung von Qualitätssiegeln für nachhaltige Waldbewirtschaftung waren die Beschlüsse der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro (1992). Nachhaltige Waldbewirtschaftung orientiert sich heute an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Definition:

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt in einer Weise, welche die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler und nationaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt.

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen,
  • Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen,
  • Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz),
  • Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen,
  • Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser),
  • Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung dient dem Klimaschutz.
Foto: Stapel mit gefällten Baumstämmen im Wald

Foto: Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Sachsens Wäldern

Im weiteren Sinne umfassen Zertifizierungssysteme auch den Weg der Waldprodukte (vor allem Holz) vom Forstbetrieb über alle Verarbeitungsstufen bis zum Endverbraucher (Produktkettenzertifizierung; CoC = Chain-of–custody).

Zertifizierungssysteme

Zum Nachweis solcher Standards werden in Deutschland vorwiegend folgende (kostenpflichtige) Waldzertifizierungssysteme eingesetzt:

  • Forest Stewardship Council (FSC)
  • Programme for the Endorsement of Forest Certifications Schemes (PEFC)

Im Freistaat Sachsen beträgt die von PEFC zertifizierte Waldfläche 330.556 Hektar (Stand 1. Janua 2022). Das entspricht einem Anteil am Gesamtwald von 64 Prozent. Davon entfallen 67 Prozent auf den Staatswald des Freistaates Sachsen bzw. des Bundes, die übrigen 33 Prozent verteilen sich auf private und kommunale Wälder bzw. forstliche Zusammenschlüsse.

Nach FSC zertifiziert sind mit Stand 1. Januar 2022 die Körperschaftswälder im Eigentum der beiden Städte Chemnitz und Leipzig mit einer Fläche von zusammen 3.269 Hektar.

Bild einer Kontrolle zur Einhaltung der Zertifizierungskriterien
Kontrolle zur Einhaltung der Zertifizierungskriterien

Zertifizierung sächsischer Wälder nach FSC

Im Staatswald des Freistaates Sachsen, und zwar in den Großschutzgebieten Nationalpark Sächsische Schweiz, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, den Naturschutzgebieten Königsbrücker Heide, Gohrischheide und Elbniederterasse Zeithain sowie den Forstbezirken Chemnitz, Marienberg und Neustadt, wird ein Modellprojekt zur FSC-Zertifizierung durchgeführt. Wissenschaftlich begleitet wird das Vorhaben durch die Technische Universität Dresden. Zudem werden Verbände aus Bereichen wie Waldbesitz, Naturschutz oder Jagd konsultiert.

FSC-Waldstandards

Zertifizierte Forstbetriebe garantieren zum einen die Einhaltung der weltweit gültigen FSC-Prinzipien und zum anderen die Umsetzung unter anderem folgender Waldstandards:

  • Prozessschutzflächen im Umfang von zehn Prozent,
  • kein Eingreifen in Mineralboden,
  • eine Begrenzung der nichtstandortheimischen Baumarten auf maximal 20 Prozent,
  • ein weitgehender Verzicht auf schematische Erntenutzungs- und Verjüngungsverfahren,
  • eine Beschränkung der Befahrung durch schwere Forsttechnik auf maximal zehn Prozent des Waldbodens (Rückegassenabstand 40 Meter),
  • einen expliziten Vorrang der natürlichen Waldverjüngung außer u. a. bei Waldumbau, Wiederbewaldung inklusive Sukzession, Mischungsanreicherung,
  • Saat- und Pflanzgut aus Forstbaumschulen mit geringem Pflanzenschutzmittel- und Düngereinsatz,
  • eine Biotop- und Totholzstrategie (u. a. zehn Biotopbäume je ha),
  • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln/Bioziden nur nach behördlicher Anordnung,
  • Jagd mit bleifreier Munition.

 

Zertifizierung sächsischer Wälder nach PEFC

Im Freistaat Sachsen koordiniert die Regionale PEFC-Arbeitsgruppe Sachsen e. V. seit 2001 die Umsetzung der Richtlinien. In der Arbeitsgruppe sind Vertreter forstlicher Verbände und Vereine sowie von Holz-, Jagd- und Naturschutzvereinigungen in Sachsen sowie Vertreter der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und ihrer Zusammenschlüsse sowie die Fachrichtung Forstwissenschaften der Technischen Universität Dresden Mitglied.

Für die Region Sachsen überprüft eine unabhängige Zertifizierungsstelle im Rahmen einer Kontrollstichprobe jährlich Waldflächen aller Eigentumsarten. Insgesamt werden etwa zehn Prozent aller Forstbetriebe, die durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung ihre Teilnahme an dem Zertifizierungssystem PEFC erklärt haben, geprüft. Verstöße gegen die Einhaltung der PEFC-Standards werden geahndet. Sie können bis zum Entzug des Zertifikates führen.

Im Jahr 2021 hat erneut eine Rezertifizierung stattgefunden. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig und bescheinigt der Region Sachsen geeignete Rahmenbedingungen für eine ökologische, ökonomische und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen zu haben. Damit besteht für jeden sächsischen Waldbesitzer weiterhin die Möglichkeit, sich mit seiner Waldfläche an dem Prozess der freiwilligen PEFC-Zertifizierung zu beteiligen.

PEFC-Waldstandards

Zertifizierte Forstbetriebe garantieren unter anderem die Einhaltung folgender Waldstandards:

  • Schutz von ökologisch besonders wertvollen Waldgebieten,
  • Verbot des Einsatzes von genetisch manipulierten Organismen,
  • Einhaltung der grundlegenden ILO-Kernarbeitsnormen,
  • Sicherstellung von Schutzmaßnahmen der im Wald arbeitenden Menschen,
  • Erhalt von Gesundheit und Vitalität des Waldes und damit vielfältiger Waldfunktionen (Bewirtschaftungspläne),
  • Erhalt der biologischen Vielfalt (Biotopschutz, angemessener Totholzvorrat, waldverträgliche Wildbestände),
  • Besondere Rücksichtnahme auf die geschützten Biotope und Schutzgebiete sowie die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten,
  • Erhalt bzw. Aufbau von Mischbeständen aus standortgerechten Baumarten,
  • pflegliche Waldwirtschaft mit weitestgehendem Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, boden- und bestandsschonende Holzernte, Sicherung der Produktionsfunktion der Wälder,
  • grundsätzlich Unterlassen von Kahlschlägen.
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