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Hinweise für Waldbesucher

Kalkung 2026

Im Jahr 2026 stehen für die forstliche Bodenschutzkalkung insgesamt ca. 6.900 Hektar in 6 sächsischen Forstbezirken und der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz (NLPuFoV) an.

 

 Forstbezirk Kalkungsfläche in ha
Adorf  500
Bärenfels  1.420
Eibenstock  810
Marienberg  870
Neudorf  820
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz  1.010
Plauen  1.470
Gesamt 6.900

 

Gekalkt wird Anfang Juli bis Ende Oktober.

Waldbesucher in den betroffenen Regionen werden gebeten, Hinweise in der lokalen Presse und in den örtlichen Aushängen zu beachten, weil während der Kalkung das Betreten des Waldes untersagt ist.
Bei Fragen können Sie sich auch an die Kalkungsverantwortlichen in den Forstbezirken wenden (siehe Ansprechpartner).

Übersichtskarte von Sachsen mit farblich markierten Kalkungsflächen
Bisherige und für 2026 geplante Flächen der Bodenschutzkalkung in den Forstbezirken 

Ablauf der Kalkung

Jährlich werden 5.000 bis 10.000 Hektar Wald in den Mittelgebirgsregionen Sachsens vom Vogtland bis zum Lausitzer Bergland gekalkt. Die seitens des Staatsbetriebes Sachsenforst beauftragten Firmen bringen 3 Tonnen kohlensauren Magnesiumkalk je Hektar Wald mittels Hubschrauber oder Kleinflugzeug aus.

Über die örtlichen Medien, Aushänge und Beschilderungen direkt an den Hauptzugängen zu den betroffenen Waldgebieten informiert der Staatsbetrieb Sachsenforst über laufende Kalkungsarbeiten. Die Waldgebiete werden für den Zeitraum der Arbeiten vorübergehend gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus Sicherheitsaspekten zum Schutz der Waldbesucher. Es besteht während der Kalkungsarbeiten die Gefahr, vom aviotechnisch ausgebrachten Kalk getroffen bzw. verschmutzt zu werden.

Die Bodenschutzkalkung wird jährlich zwischen 1. Juli und 31. Oktober durchgeführt.

Die diesjährige Bodenschutzkalkung im Forstbezirk Adorf startet am 24. August und wird voraussichtlich bis Mitte September andauern.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt in diesem Jahr im Forstbezirk Adorf im Rahmen der Sanierung immissionsgeschädigter Wälder auf insgesamt 422 ha Landeswald, 31 ha Privatwald und 45 ha Kirchenwald eine Bodenschutzkalkung durch.

Die Flächen befinden sich in den Revieren Rohrbach (LW) und Adorf (PKW) sowie in den Gemarkungen Landwüst, Oberbrambach und Rohrbach. Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.

Mit der Kalkung soll das Puffervermögen der Waldböden gegenüber eingetragenen und gespeicherten Säuren gestärkt, das Bodenmilieu für die Wurzeln der Bäume und die Bodenlebewesen verbessert sowie die Nährstoffversorgung stabilisiert werden.

Mit der Ausbringung des Kalkes werden wir voraussichtlich im Landeswaldrevier Rohrbach (Gemarkung Landwüst) beginnen. Vom beauftragten Unternehmen werden insgesamt 1498 t Magnesiumkalk mit einer Aufwandmenge von 3,0 t/ha mit Hubschraubern ausgebracht. Die betroffenen Waldflächen der in Bearbeitung befindlichen Lose werden deshalb gem. § 13 SächsWaldG für den Zeitraum der Ausbringung des Kalkes gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und der sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken. Die gesperrten Bereiche werden zeitnah an den Hauptwegen ausgeschildert.

Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Der Forstbezirk Adorf bittet alle betroffenen Waldbesucher/-nutzer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung stehen Herr Bitterlich (Tel.: 037464 3309 207, mobil: 0173 5776508) und Herr Pietrock (Tel.: 037464 3309 214, mobil: 0173 5776507) zur Verfügung.

Bei passendem Wetter fällt am 6.Juli 2026 der Startschuss für die diesjährige Kalkung der Wälder im Forstbezirk Bärenfels. Voraussichtlich wird sie bis Mitte August abgeschlossen sein.

Gekalkt werden 1.035 Hektar Waldflächen im Besitz des Landes sowie 385 Hektar Wald unterschiedlicher privater und kommunaler Eigentümer. Auf dem Waldboden landet dabei natürliches Gesteinsmehl, jeweils 3 Tonnen je Hektar.
Ziel der Maßnahme ist die Neutralisierung der durch historische Industrieabgase versauerten Böden und die Annährung an natürliche pH-Werte. Im Wurzelraum ist die Umweltbelastung bis heute messbar. Das saure Milieu behindert die Aufnahme von wichtigen Nährstoffen und begünstigt die Freisetzung giftiger Schwermetalle. Die schlechtere Nährstoffverfügbarkeit setzt die Pflanzen unter Stress und bedeutet für den Waldumbau ein Risiko, denn die Mischwälder der Zukunft sollen auf möglichst stabilen und wohlgenährten Füßen stehen.
Insgesamt verstreuen die Hubschrauber 4.260 Tonnen dolomitischen Kalk.

Begonnen wird östlich von Niederschöna im Tharandter Wald, in dessen gesamter westliche Hälfte ausgesuchte Waldflächen gekalkt werden.

Außerdem werden folgende Waldgebiete in die Waldkalkung (Gemeinde, Waldgebiet) einbezogen:

  • Klingenberg: Röthenbacher Wald nördl. Beerwalder Straße und Steinberg;
  • Glashütte/Kreischa: Hirschbacher Heide, Grimmsche Heide, Hausdorfer Hänge und Wilischgebiet, zwei kleine Flächen nördlich der Ortslage Luchau.

Bestimmte Schutzgebiete und Biotope sind grundsätzlich von der Kalkung ausgenommen. Für die Waldbesitzenden ist die Kalkung ihrer Waldgebiete kostenlos. Die Maßnahme wird kofinanziert durch den GAP-Strategieplan der Europäischen Union.

Die Waldflächen werden aus Sicherheitsgründen für die Zeit der Befliegung abschnittsweise komplett gesperrt. Waldbesuchende werden zu ihrer eigenen Sicherheit dringend gebeten, diese Sperrungen zu beachten. Am Wochenende findet kein Kalkungsbetrieb statt. Samstags und sonntags dürfen auch für die Kalkung abgesperrte Waldbereiche betreten werden.

Waldfrüchte wie Himbeeren, Heidelbeeren oder Pilze können direkt nach dem Abschluss der Kalkungsarbeiten bedenkenlos verzehrt werden. Sie sollten lediglich vorab gründlich gewaschen werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Forstbezirk Bärenfels unter der Rufnummer 035052 613 211.

Im Forstbezirk Eibenstock laufen seit dem 9. September 2026 umfangreiche Kalkungsmaßnahmen im Wald. Die Arbeiten werden je nach Witterungslage bis Anfang Oktober andauern.

Die Kalkungsfläche erstreckt sich auf rund 800 Hektar zwischen Schönheide und Carlsfeld. Betroffen sind überwiegend Staatswaldflächen,daneben auch Flächen im Privatwald. Insgesamt werden rund 2.400 Tonnen Kalk ausgebracht. Dafür sind etwa 3.000 Lade- und Flugvorgänge erforderlich.

Die Kalkung dient vor allem dazu, Versauerungen der Waldböden auszugleichen, die unter anderem durch frühere Luftschadstoffeinträge entstanden sind. Der Kalk verbessert die Bodenbedingungen, unterstützt den Nährstoffhaushalt und trägt damit zur langfristigen Stabilität und Widerstandsfähigkeit der Wälder bei.

Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.

Die betroffenen Waldflächen der in Bearbeitung befindlichen Flächen werden deshalb gem. § 13 SächsWaldG für den Zeitraum der Ausbringung des Kalkes gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und der sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken. Die gesperrten Bereiche werden zeitnah an den Hauptwegen ausgeschildert.

Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.

Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung steht Herr Michael Pfalz unter 0173 9616172 zur Verfügung.

Die Bodenschutzkalkung 2026 im Forstbezirk Neudorf startet in diesem Jahr in der zweiten Juliwoche und wird bei günstigen Witterungsbedingungen voraussichtlich bis zum 7. August 2026 abgeschlossen sein.

In einem Gebiet mit etwa 2.600 ha Waldfläche soll eine effektive Kalkungsfläche von rund 817 ha bearbeitet werden. Davon sind 20% im Privat- und Körperschaftswald und 80% im Landeswald.

Auf dem Waldboden landet dabei natürliches Gesteinsmehl, jeweils 3 Tonnen je Hektar., also 300 Gramm pro Quadratmeter.

Ziel der Maßnahme ist die Neutralisierung der durch historische Industrieabgase versauerten Böden und die Annährung an natürliche pH-Werte. Im Wurzelraum ist die Umweltbelastung bis heute messbar. Das saure Milieu behindert die Aufnahme von wichtigen Nährstoffen und begünstigt die Freisetzung giftiger Schwermetalle. Die schlechtere Nährstoffverfügbarkeit setzt die Pflanzen unter Stress und bedeutet für den Waldumbau ein Risiko, denn die Mischwälder der Zukunft sollen auf möglichst stabilen und wohlgenährten Füßen stehen.

Gekalkt werden die auf unten aufrufbarer Karte dargestellten gelben und blauen Bereiche. Also hauptsächlich der Bereich »Braunelle« bis etwa Betlehem Stift, und der gegenüberliegende Höhenzug von ca. der Richterstraße (Sehma) bis etwa Toskabank / Niederschläger Bahnhof.

Beginnen wird die Kalkung im Bereich Betlehem Stift (Pförtelstraße / Kuhbrückenweg).

Während der Arbeiten werden die jeweiligen Waldgebiete gemäß §13 Abs.3 Sächs WaldG vorübergehend gesperrt, um eine Gefährdung von Waldbesuchern zu vermeiden. Insbesondere können beim Beladen vom Weg mit aufgenommene Steine aus dieser Höhe zu Verletzungen führen.

Vom eingesetzten Kalk selbst geht keine Beeinträchtigung aus (abgesehen von einer Verunreinigung). Sollte also jemand versehentlich eine Absperrung übersehen haben, oder später beim Pilze- oder Beerensammeln mit Kalk in Berührung kommen, besteht kein Grund zur Sorge. Man kann den Kalk einfach abspülen. Selbst beim Verzehr ist bis auf das Knirschen zwischen den Zähnen nichts zu befürchten.

Der Forstbezirk ist bemüht, die Beeinträchtigungen der Waldbesucher möglichst gering und den zu sperrenden Bereich so klein wie nötig zu halten.

Mit Fragen oder Hinweisen kann man sich beim Forstbezirk Neudorf an Herrn Prüfer unter der Telefonnummer. 03774 8989824 wenden.

Die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst führt voraussichtlich seit dem 21. September 2026 in den Forstrevieren Ottomühle, Berggießhübel und Gohrisch eine Bodenschutzkalkung mit Hubschrauber durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich je nach Witterungslage bis Mitte Oktober 2026 andauern.

Revierförsterin Annett Wehner bittet alle Waldbesucher um Verständnis: »Bei der Ausbringung des Kalkes mit Luftfahrzeugen wird es aufgrund der nicht vermeidbaren Staubbildung und der Motorengeräusche zu tageweisen Beeinträchtigungen kommen. Die jeweils aktuell betroffenen Waldbereiche werden mit weiß-roten Flatterbandmarkierungen abgesperrt. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der gesperrten Gebiete unbedingt zu vermeiden, es besteht Gefahr durch den Flugbetrieb und den Kalkabwurf! Wir bemühen uns, die abgearbeiteten Flächen jeweils schnellstmöglich wieder freizugeben.«

Ein Hubschrauber der Firma Deutsche Heliforst GmbH ist dann in und über dem Gebiet tätig. An den Lagerplätzen wird Kalk aufgenommen und über genau definierte Waldgebiete möglichst gezielt abgeworfen werden. Die Absperrungen richten sich dabei flexibel nach den jeweils aktuell abzuarbeitenden Flächen.

Die vorübergehenden notwendigen Absperrungen sind von allen Waldbesuchern unbedingt einzuhalten, um einer möglichen Verletzungsgefahr beispielsweise durch herabfallende Steine vorzubeugen.

Im Wegeservice der Nationalpark- und Forstverwaltung von Sachsenforst sind die Bereiche, in denen im Zeitraum der Waldkalkungsarbeiten mit Einschränkungen durch gesperrte Wald- und Wanderwege zu rechnen ist, angekündigt: https://nationalpark-saechsische-schweiz.de/wegeservice.

Da das Geschehen der Hubschraubergestützten Bodenschutzkalkung erfahrungsgemäß sehr dynamisch sein kann, dienen die in der interaktiven Karte bezeichneten Bereiche nur der groben Orientierung. Wieder freigegebene Kalkungsbereiche werden zeitnah in der interaktiven Karte ausgewiesen.

Der Waldparkplatz Markersbach (Schwert-A-Weg/Markersbacher Berg) wird ab dem 17. September als Lagerplatz für den auszubringenden Kalk genutzt und muss daher bis zum Abschluss der Arbeiten voll gesperrt werden.  

Pilze und Beeren können nach Aufhebung der Sperrungen von gekalkten Flächen gesammelt und nach dem Waschen verzehrt werden.

Weitere Informationen zur Waldkalkung:

Die Waldkalkung wird von Sachsenforst zur Verbesserung des Bodenzustandes durch Abpufferung der sauren Einträge durch Luftschadstoffe durchgeführt. Ziel ist die Stabilisierung des Gesundheitszustandes der Waldbestände.

Gemäß der Kalkungsrichtlinie werden dabei Flächen in Naturschutzgebieten und Wälder auf empfindlichen Nassstandorten grundsätzlich ausgespart.

Das Magnesium – Kalzium - Carbonatgemisch (gemahlenes Dolomitgestein) neutralisiert saure Einträge aus Luftschadstoffen im Boden, die das Feinwurzelsystem der Waldbäume schädigen. Die Bodenschutzkalkung erfolgt mit einer Aufwandmenge von 3,0 t/ha kann bei Erforderlichkeit frühestens  nach 10 Jahren wiederholt werden.

Die Maßnahme wird durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen finanziert und ist für die Waldeigentümer kostenfrei.

Die diesjährige Bodenschutzkalkung im Forstbezirk Plauen hat am 30. Juli begonnen und wird voraussichtlich bis Ende August beendet sein.

Insgesamt werden 1.465 Hektar Wald gekalkt. Dabei handelt es sich um 1.056 Hektar Landeswald und 408 Hektar Privat,- und Kommunalwald. Pro Hektar werden per Helikopter 3 Tonnen Kalk ausgebracht.

Grund für die Durchführung der Bodenschutzkalkung ist die nach wie vor bestehende Versauerung unserer Waldböden, welche durch historisch bedingte Industrieabgase bedingt ist. Das Ziel der Maßnahme ist eine Annäherung an natürliche ph-Werte, welche in der Fläche nur durch die Ausbringung von basischem Dolomitkalk erreicht werden kann.

Insgesamt werden dieses Jahr 4.396 Tonnen Kalk mit dem Hubschrauber verteilt.

Die Kalkung erfolgt in den folgenden Landkreisen und Gemeinden sowie Gemarkungen:

Landkreis Zwickau:

  • Gemeinde Langenbernsdorf: Gemarkungen Trünzig, Niederalbertsdorf, Langenbernsdorf
  • Stadt Werdau: Gemarkungen Leubnitz, Werdau
  • Gemeinde Fraureuth: Gemarkung Fraureuth
  • Gemeinde Lichtentanne: Gemarkungen Altrottmannsdorf, Schönfels
  • Stadt Zwickau: Gemarkung Rottmannsdorf
  • Gemeinde Hirschfeld: Gemarkungen Niedercrinitz, Hirschfeld, Voigtsgrün
  • Stadt Wilkau-Haßlau: Gemarkungen Wilkau-Haßlau, Silberstraße
  • Stadt Wildenfels: Gemarkung Wiesen
  • Stadt Kirchberg: Gemarkungen Wolfersgrün, Burkersdorf, Saupersdorf, Stangengrün
  • Gemeinde Langenweißbach: Gemarkung Weißbach
  • Gemeinde Hartmannsdorf bei Kirchberg: GemarkungHartmannsdorf bei Kirchberg
  • Gemeinde Crinitzberg: Gemarkungen Bärenwalde, Lauterhofen, Obercrinitz

Vogtlandkreis:

  • Gemeinde Neumark: Gemarkung Neumark
  • Gemeinde Steinberg: Gemarkung Wildenau

Bestimmte Schutzgebiete und Biotope sind grundsätzlich von der Kalkung ausgenommen. Für die Waldbesitzenden ist die Kalkung ihrer Waldgebiete kostenlos. Die Maßnahme wird kofinanziert durch den GAP-Strategieplan der Europäischen Union.

Die Waldflächen werden aus Sicherheitsgründen für die Zeit der Befliegung abschnittsweise komplett gesperrt. Waldbesuchende werden zu ihrer eigenen Sicherheit dringend gebeten, diese Sperrungen zu beachten. Am Wochenende findet kein Kalkungsbetrieb statt. Samstags und sonntags dürfen auch für die Kalkung abgesperrte Waldbereiche betreten werden.

Waldfrüchte wie Himbeeren, Heidelbeeren oder Pilze können direkt nach dem Abschluss der Kalkungsarbeiten bedenkenlos verzehrt werden. Sie sollten lediglich vorab gründlich gewaschen werden.

Bei weiteren Fragen können sie den Forstbezirk Plauen unter folgender Rufnummer kontaktieren: 03741104813

Erholungsnutzung in gekalkten Wäldern

Unmittelbar nach Beendigung der Kalkungsarbeiten werden die gesperrten Wälder wieder für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Walken oder Radfahren freigegeben.

Das Sammeln von Pilzen oder Beeren ist dann in den gekalkten Wäldern nach den Bestimmungen des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) wieder möglich. Durch die Verwendung von Naturkalken (MgCO3+CaCO3) besteht keinerlei Gesundheitsgefahr.
Beeren oder Pilze, die durch eine Kalkauflagerung bedeckt sind, sollten vor dem Verzehr mit Wasser gereinigt werden.

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