Hinweise für Waldbesucher
Kalkung 2025
Im Jahr 2025 stehen für die forstliche Bodenschutzkalkung insgesamt ca. 5.900 Hektar in sieben sächsischen Forstbezirken an.
Forstbezirk | Kalkungsfläche in ha |
---|---|
Adorf | 720 |
Bärenfels | 750 |
Chemnitz | 1.200 |
Marienberg | 350 |
Neudorf | 1.550 |
Neustadt | 480 |
Plauen | 850 |
Gesamt | 5.900 |
Gekalkt wird Anfang Juli bis Ende Oktober.
Waldbesucher in den betroffenen Regionen werden gebeten, Hinweise in der lokalen Presse und in den örtlichen Aushängen zu beachten, weil während der Kalkung das Betreten des Waldes untersagt ist.
Bei Fragen können Sie sich auch an die Kalkungsverantwortlichen in den Forstbezirken wenden (siehe Ansprechpartner).
Ablauf der Kalkung
Jährlich werden 5.000 bis 10.000 Hektar Wald in den Mittelgebirgsregionen Sachsens vom Vogtland bis zum Lausitzer Bergland gekalkt. Die seitens des Staatsbetriebes Sachsenforst beauftragten Firmen bringen 3 Tonnen kohlensauren Magnesiumkalk je Hektar Wald mittels Hubschrauber oder Kleinflugzeug aus.
Über die örtlichen Medien, Aushänge und Beschilderungen direkt an den Hauptzugängen zu den betroffenen Waldgebieten informiert der Staatsbetrieb Sachsenforst über laufende Kalkungsarbeiten. Die Waldgebiete werden für den Zeitraum der Arbeiten vorübergehend gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus Sicherheitsaspekten zum Schutz der Waldbesucher. Es besteht während der Kalkungsarbeiten die Gefahr, vom aviotechnisch ausgebrachten Kalk getroffen bzw. verschmutzt zu werden.
Die Bodenschutzkalkung wird jährlich zwischen 1. Juli und 31. Oktober durchgeführt.
Information zum Ablauf der Bodenschutzkalkung 2025 im Forstbezirk Adorf
Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt in diesem Jahr im Forstbezirk Adorf im Rahmen der Sanierung immissionsgeschädigter Wälder auf insgesamt 82 ha Landeswald, 610 ha Privatwald und 29 ha Kirchenwakd eine Bodenschutzkalkung durch.
Die Flächen befinden sich in den Revieren Markneukirchen (LW) und Schöneck (PKW) sowie in den Gemarkungen Rebersreuth, Leubetha, Marieney, Freiberg, Unterwürschnitz und Saalig.
Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.
Mit der Kalkung sollen das Puffervermögen der Waldböden gegenüber eingetragenen und gespeicherten Säuren gestärkt, das Bodenmilieu für die Wurzeln der Bäume und die Bodenlebewesen verbessert sowie die Nährstoffversorgung stabilisiert werden.
Die Ausbringung des Kalkes wird voraussichtlich ab der 27. KW 2025 im Privat-und Körperschaftswaldrevier Schöneck beginnen.
Bis Ende Juli 2025 werden vom beauftragten Unternehmen insgesamt 2162,47 t Magnesiumkalk mit einer Aufwandmenge von 3,0 t/ha mit Hubschraubern ausgebracht.
Die betroffenen Waldflächen der in Bearbeitung befindlichen Lose werden deshalb gem. § 13 SächsWaldG für den Zeitraum der Ausbringung des Kalkes gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und der sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken. Die gesperrten Bereiche werden zeitnah an den Hauptwegen ausgeschildert. An Feiertagen und dem Wochenende sind die Wege – sofern keine Arbeitsortabsperrungen aufgrund verkehrssicherungsrechtlicher Zwangslagen vor Ort installiert sind – passierbar. Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.
Der Forstbezirk Adorf bittet alle betroffenen Waldbesucher/-nutzer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung stehen Herr Bitterlich (Tel.: 037464 3309 207, mobil: 0173 5776508) und Herr Pietrock (Tel.: 037464 3309 214, mobil: 0173 5776507) zur Verfügung.
Information zum Ablauf der Bodenschutzkalkung 2025 im Forstbezirk Neudorf
Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt in diesem Jahr im Forstbezirk Neudorf im Rahmen der Sanierung immissionsgeschädigter Wälder eine Bodenschutzkalkung durch.
Es liegen etwa 3.140 ha Waldfläche in der Kalkungskulisse, was einer effektiven Kalkungsfläche von rund 1.560 ha entspricht. Davon 2/3 im Privat- und Körperschaftswald und 1/3 im Landeswald. Die Kalkungsdosis liegt bei 3,0 t/ha, also 300g /m².
Die Bodenschutzkalkung erstreckt sich u.a. auf die Bereiche »Geyerschen Platte«, das »Greifensteingebiet«, den »Kalten Muff« und die Waldflächen außerhalb der »Hermannsdorfer Wiesen«.
Nach Abstimmung mit der ausführenden Firma sollen die Arbeiten in der Woche vom 7. zum 11. Juli 205 (28. KW) beginnen. Je nach Witterung wird die Kalkung in der zweiten Augusthälfte abgeschlossen werden.
Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.
Mit der Kalkung sollen das Puffervermögen der Waldböden gegenüber eingetragenen und gespeicherten Säuren gestärkt, das Bodenmilieu für die Wurzeln der Bäume und die Bodenlebewesen verbessert sowie die Nährstoffversorgung stabilisiert werden.
Die betroffenen Waldflächen der in Bearbeitung befindlichen Lose werden deshalb gem. § 13 SächsWaldG für den Zeitraum der Ausbringung des Kalkes gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und der sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken.
Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.
Der Forstbezirk Neudorf bittet alle betroffenen Waldbesucher/-nutzer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung steht Herr Prüfer (Tel.: 03774 89898 24) zur Verfügung.
Information zum Ablauf der Bodenschutzkalkung 2025 im Forstbezirk Plauen
Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt in diesem Jahr im Forstbezirk Plauen im Rahmen der Sanierung immissionsgeschädigter Wälder eine Bodenschutzkalkung durch.
Am Montag, den 14. Juli wird die Bodenschutzkalkung beginnen. Der Hubschrauber befliegt zuerst das Waldgebiet nördlich der Autobahn 72 zwischen den Abzweigen Hartenstein und Zwickau-Ost. Weiterhin werden die Gemarkungen Thierfeld, Niederzschocken, Oberzschocken der Stadt Hartenstein, Ortmannsdorf der Gemeinde Mülsen und von Langenweißbach die Gemarkungen Weißbach, Langenbach und Grünau gekalkt.
Die Waldteile liegen alle im Privat- und Kommunalwald. Die Kalkung ist für Waldbesitzer kostenfrei. Die Befliegung dauert voraussichtlich bis in die zweite Augusthälfte.
Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.
Mit der Kalkung sollen das Puffervermögen der Waldböden gegenüber eingetragenen und gespeicherten Säuren gestärkt, das Bodenmilieu für die Wurzeln der Bäume und die Bodenlebewesen verbessert sowie die Nährstoffversorgung stabilisiert werden.
Die betroffenen Waldflächen der in Bearbeitung befindlichen Lose werden deshalb gem. § 13 SächsWaldG für den Zeitraum der Ausbringung des Kalkes gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und der sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken.
Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden.
Der Forstbezirk Plauen bittet alle betroffenen Waldbesucher/-nutzer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung steht Herr Gotter (Tel.: 0174/ 3379631) zur Verfügung.
Erholungsnutzung in gekalkten Wäldern
Unmittelbar nach Beendigung der Kalkungsarbeiten werden die gesperrten Wälder wieder für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Walken oder Radfahren freigegeben.
Das Sammeln von Pilzen oder Beeren ist dann in den gekalkten Wäldern nach den Bestimmungen des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) wieder möglich. Durch die Verwendung von Naturkalken (MgCO3+CaCO3) besteht keinerlei Gesundheitsgefahr.
Beeren oder Pilze, die durch eine Kalkauflagerung bedeckt sind, sollten vor dem Verzehr mit Wasser gereinigt werden.