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Walderhaltung und -mehrung

Die Walderhaltung umfasst den Schutz des Waldes in seiner Fläche und räumlichen Verteilung sowie den Schutz des Waldes als Ökosystem, als Landschaftselement und als Garant der Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktionen.

Die Walderhaltung und -mehrung, besonders im Einzugsbereich von Städten, sind für das Klima und damit die Lebensqualität in den Ballungsräumen von herausragender Bedeutung.

Themen

Entwicklung der Waldfläche

In Sachsen nimmt der Wald einen Anteil von 28,3 Prozent (Stand: 2022) der Landesfläche ein. Damit liegt Sachsen mit seiner Waldfläche unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Erklärtes Ziel der sächsischen Landesregierung ist es, den Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 Prozent zu erhöhen.

Rahmenbedingungen

Den gesetzlichen Rahmen für die Walderhaltung und -mehrung bilden das »Bundeswaldgesetz« sowie das »Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)«.

Planerische Umsetzung

Im Landesentwicklungsplan Sachsen (2013) hat der Freistaat Sachsen seine Ziele zum Schutz und zur Mehrung des Waldes festgeschrieben.

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