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Holzeinschlag/Holzernte

Informationen und Hilfe beim Holzeinschlag

Grundsätzlich stehen der zuständige Revierleiter bzw. Forstbezirk bei Fragen zur Verfügung. Für die Durchführung der genannten Arbeiten gibt es im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von forstlichen Dienstleistern mit hochmodernen Maschinen. Diese sind im Verband der forstlichen Lohnunternehmer organisiert.

Vertragliche Regelung der Holzernte

Zweckmäßig für die Vergabe von Holzernte- und Rückeaufträgen ist der Abschluss schriftlicher Verträge. In denen ist in der Regel festgelegt, wie bei Beschädigungen der verbleibenden Bäume (Wundverschluss, Abbruch der Arbeiten bei zu hohen Schäden, Preisabschläge, etc.) zu verfahren ist. Weiterhin sollten in den Verträgen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Pflichten der Vertragspartner
  • Wegebenutzung
  • Abrechnung der Leistung und der Holzmengen
  • Vertragsstrafen
  • Eigentumsübergang
  • Haftung und Gerichtsstand
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