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Holzverkauf

Möglichkeiten des Verkaufs

Vorverkauf mit Käuferhieb (Verkauf auf dem Stock)

Das Holz wird aus dem Wald heraus zu einem Gesamtpreis veräußert. Möglich ist auch, die Preise für die zu erwartenden Sortimente vor dem Einschlag zu fixieren und den endgültigen Verkaufspreis nach dem Einschlag nach Menge und Sortiment zu ermitteln. Vertraglich festgelegte Bedingungen verhindern, dass im Bestand unpfleglich gearbeitet wird.

Der Vorteil dieser Verkaufsart liegt darin, dass Waldbesitzer Organisation und Durchführung der Maßnahmen nicht belastet sind.

Viele international tätige Holzkonzerne haben Firmen gegründet, um Holz auf dem Stock zu kaufen. Aber auch ein großer Teil der heimischen Forstdienstleister kauft Holz auf diese Weise vor allem im Privat- und Körperschaftswald.

Vorverkauf mit Verkäuferhieb

Bei dieser Verkaufsart übernimmt der Waldbesitzer die Organisation und Durchführung der Hiebmaßnahme und ist verantwortlich für die termingerechte und vertragskonforme Bereitstellung der Holzmengen. Schon im Vorfeld der Hiebsmaßnahme werden die Preise vereinbart und der Holzabsatz ist vertraglich abgesichert.

Nachverkauf

Bei dieser Verkaufsart schlägt der Waldbesitzer das Holz in Eigenregie ein und verkauft das Holz danach an einen Kunden. Es besteht das Risiko, dass das Holz nicht zum besten Preis veräußert werden kann.

Meistgebotstermine (Submission/ Versteigerung)

Im Gegensatz zur normalen Versteigerung handelt es sich bei der Submission um eine „geheime“ Versteigerung. Auf einem Lagerplatz wird wertvolles Säge- und Wertholz zur Besichtigung ausgelegt. Kunden aus begutachten das Holz und geben bis zum Stichtag Gebote für jeden einzelnen Stamm (Los) in einem verschlossenen Umschlag ab. Den Zuschlag bekommt der Kunde mit dem höchsten Gebot.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt im Januar jeden Jahres eine Submission in der Dresdner Heide durch.

Formen des Holzverkaufs

Es gibt verschiedene Formen Holz zu verkaufen.

Von Vorteil für die Käufer- und Verkäuferseite ist eine Bündelung von Holzmengen aus dem Kleinprivatwald. Der Waldbesitzer erzielt dabei oft bessere Preise und die Käuferseite senkt ihren Aufwand für den Holzeinkauf. Die Bündelung kann sowohl durch den Verkauf über die Rahmenverträge des Staatsbetriebes Sachsenforst, über eine Forstbetriebsgemeinschaft oder über einen forstlichen Dienstleister erfolgen.

Der Verkauf des Holzes sollte immer mit schriftlichen Verträgen abgesichert sein.

Holzsortierung

Zur Erleichterung des Holzverkaufes wird dem Privatwaldbesitzer empfohlen, die Vorschriften für die gesetzliche Handelsklassensortierung zu benutzen. Diese können unter  Holzbörse eingesehen werden. Außerdem haben die einzelnen Abnehmer oftmals spezifische Sortiermerkblätter entwickelt, in denen alle wesentlichen Dinge der Holzaushaltung dargestellt sind.

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