Jagdhunde
Für eine effektive Jagd sind aus Tierschutzgründen bei Gesellschafts- und Wasserjagden Jagdhunde unverzichtbar. Es besteht die Verpflichtung entsprechend der Jagdart und bei der Nachsuche auf krankes Wild, brauchbare Jagdhunde einzusetzen (§ 6 SächsJagdVO).
Schweißhund bei der Nachsuche
Anschusssuche
- Sächsisches Jagdgesetz - SächsJagdG § 24 - Verwendung von Jagdhunden
- Sächsische Jagdverordnung - SächsJagdVO § 6 - Brauchbare Jagdhunde