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Wildgesundheit

Jagdausübungsberechtigte sind nach § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz verpflichtet, u. a. einen gesunden Wildbestand zu erhalten. Bei Wild können naturgemäß verschiedene Krankheiten vorkommen. Ihr Auftreten ist auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Die Gefahr einer Übertragung von Krankheiten oder Tierseuchen tritt z. B. bei zu hohen Wilddichten oder ungünstigen Biotopbedingungen auf. Sie wirken vornehmlich regulativ in den Wildbeständen.

Die Jäger achten im lebenden Wildbestand im Rahmen der Hege oder bei erlegten Tieren auf solche Krankheiten. Am lebenden Wild kann aus dem Verhalten auf das Allgemeinbefinden geschlossen werden, am erlegten Wild werden die inneren Organe als Weiser für Krankheiten genutzt.

Für verschiedene Wildkrankheiten gibt es Monitoringprogramme im Rahmen europäischer oder Programme auf Landesebene. Zuständig ist hierfür das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

Eine Übersicht zu den jährlichen Untersuchungs- und Probezahlen enthält der Tabellenteil des jeweiligen Jahresberichtes der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, welcher auf der Homepage der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen abrufbar ist.

Nachfolgend finden Jäger Informationen zum Programm des Freistaates Sachsen zur Überwachung der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen und zur Überwachung der Tollwut bei Wildtieren.

 

Klassische und Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchensituation an der EU-Ostgrenze und auf Grundlage der Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) vom 9. November 2016 ist jährlich ein Monitoring zur Früherkennung der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest (KSP und ASP) in Hausschweinbeständen sowie in Wildschweinpopulationen durchzuführen. Dies ist zwingend erforderlich, um möglichst frühzeitig lnformationen über einen möglichen Eintrag des Erregers zu erhalten und Maßnahmen zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Haus- und Wildschweinpopulation ergreifen zu können. Für das Monitoring auf das Virus der KSP bei "gesund erlegten" Wildschweinen und für das Monitoring auf das Virus der ASP/KSP bei Fallwild/Unfallwild und erlegten Wildschweinen mit klinischen oder pathologisch-anatomischen Veränderungen haben die Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Jagdausübung entsprechende Proben zu entnehmen. Für die sachgerechte Bereitstellung von Proben erhalten die Jagdausübungsberechtigten bis zum Erreichen einer festgelegten Probenzahl eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro pro Tier.

Hinweise zur Entnahme und Einsendung der Blut- und Organproben können dem nachfolgenden Informationsblatt entnommen werden. Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind über den Link des Friedrich-Löffler-Institutes abrufbar.

Tollwut bei Wildtieren

Das aktuelle Tollwutmonitoring bei Wildtieren umfasst verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällig erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären. Die auf Grundlage der Tollwut-Verordnung festgelegten Maßnahmen zielen auf das möglichst schnelle Erkennen der Wiedereinschleppung ab. Für die virologischen Untersuchungen ist der gesamte Tierkörper beim jeweiligen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt oder an einem Standort der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen unter Angabe des genauen Erlegungs- oder Fundortes abzugeben. Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären die zur Tollwutdiagnostik eingesendet werden, erhalten Jagdausübungsberechtigte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Tier.

Nähere Informationen sowie die Untersuchungsaufträge und Antragsformulare sind im jeweiligen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erhältlich.

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