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Sicherung der zukünftigen Saatgutversorgung verschiedener heimischer Laubbaumarten durch die Anlage neuer Samenplantagen

Sächsisches Samenplantagen-Vorhaben 2023-2027

Blick in eine Samenplantage
Abbildung 1: Nach Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV) zugelassene Samenplantage der Winter-Linde (Tilia cordata L) im Forstbezirk Dresden, Revier Bühlau  © Foto: Jakob Quegwer

Auf Grundlage des Erlasses zur »Anlage von Saatgutplantagen im Staatswald des Freistaates Sachsen« (SMEKUL, 06.12.2022) begann im Januar 2023 das Samenplantagen-Vorhaben des Staatsbetriebes Sachsenforst unter Federführung des Referates 42 Forstgenetik und Forstpflanzenzüchtung des Kompetenzzentrums für Wald und Forstwirtschaft (KWuF). Das budgetfinanzierte Vorhaben ist bis 2027 befristet und beschäftigt vier Mitarbeitende.

Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung des Anteils von forstlichem Vermehrungsgut aus Samenplantagen sowie die Erweiterung des durch Samenplantagen abgedeckten Artenspektrums in Sachsen. Nach einer (1.) Evaluierung aller bestehenden Samenplantagen werden im Rahmen des Vorhabens die (2.) Ertüchtigung und eine der Forstvermehrungsgut-Gesetzgebung entsprechende Zulassung ausgewählter Samenplantagen vorangetrieben. Darüber hinaus werden (3.) neue Samenplantagen von ausgewählten heimischen Laubbaumarten angelegt, welchen bei der Anpassung der Baumartenzusammensetzung in Sachsen an den Klimawandel eine besondere Bedeutung zukommen wird.

Aufgrund der Ausrichtung auf Nadelholzwirtschaft seit der Industrialisierung bis in die zweite Hälfte des 20. Jh. sind ca. zwei Drittel der existierenden Samenplantagen zur Saatgutversorgung in Sachsen für Gemeine Fichte, Gemeine Kiefer und Europäische bzw. Hybrid-Lärche angelegt worden. Seit den 1990er Jahren kamen auch sechs Samenplantagen für die Weiß-Tanne hinzu, was Teil der Generhaltungs- und Wiedereinbringungsmaßnahmen für diese noch bis ins 20. Jh. in Sachsen stark gefährdete Art ist. Die bereits existierenden Samenplantagen für Laubbaumarten sind vergleichsweise jung und decken den Bedarf bei seltenen Arten, wie Wild-Apfel oder Wild-Birne und Elsbeere im Bereich der Generhaltung ab. Aber auch für die Vogel-Kirsche, die Zitter-Pappel und die Winter-Linde als bedeutende Neben-Baumarten sind Samenplantagen vorhanden. Mangel herrscht dagegen z.B. bei Eichen-Arten und bei solchen heutigen Nebenbaumarten, welchen höhere Vorkommensmöglichkeiten im Klimawandel vorhergesagt werden, z.B. bei der Hainbuche und den Ahornarten.

Im Zuge der Evaluierung wurde der Zustand der derzeit bestehenden 66 Plusbaum-, Hochzucht- und Generhaltungs-Samenplantagen im Freistaat Sachsen dokumentiert. Zwei bereits länger existierende Samenplantagen der Baumart Winter-Linde (Tilia cordata) und eine des Berg-Ahorns (Acer pseudoplatanus) wurden mittels Laboranalysen der genetischen Fingerprints der enthaltenen Individuen auf die korrekte Zusammensetzung entsprechend dem Pflanzplan geprüft. Auf Grundlage der Ergebnisse konnten die durchgewachsenen Veredelungsunterlagen und bis dato aufgelaufenen Begleitgehölze entfernt werden. Daraufhin konnte bereits im Rahmen des laufenden Samenplantagen-Vorhabens die forstbehördliche Zulassung einer Winter-Linden Samenplantage erreicht werden. Unabhängig davon konnten ebenfalls die beiden existierenden Samenplantagen der Moor-Birke (Betula pubescens) nach den Anforderungen des Forstvermehrungsgut-Gesetzes zur Produktion von hochwertigem Forstvermehrungsgut zugelassen werden.

Schwerpunkt des Vorhabens und zugleich am aufwändigsten ist die Neuanlage von so genannten Plusbaum-Samenplantagen priorisierter heimischer Laubbaumarten. Solche Plusbaum-Samenplantagen enthalten die besten Bäume ihrer Art (Plusbäume), ausgewählt nach Vitalität und Wuchsleistung, als Pfropflingspflanzen veredelt aus einem betreffenden Gebiet (z.B. Sachsen). Diese besten Bäume sind nicht eng miteinander verwandt, sondern decken möglichst alle Familienstrukturen in dem untersuchten Gebiet (hier: Freistaat Sachsen) ab. Plusbaum-Samenplantagen stellen deshalb ein anerkanntes Instrument dar, um einerseits hochwertiges, in seinen genetischen Eigenschaften verbessertes Forstsaatgut bereitzustellen, das aber zugleich eine größtmögliche genetische Vielfalt sichert, damit daraus künftig einmal anpassungsfähige Bestände entstehen können.

Die Anlage einer Samenplantage nimmt mindestens drei Jahre in Anspruch. Da pro Jahr effektiv maximal zwei Baumarten bearbeitet werden können ist die Anzahl der zu bearbeitenden Baumarten bzw. Samenplantagen innerhalb der Projektlaufzeit auf sechs begrenzt. Die Auswahl der Baumarten wurde auf Grundlage der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Forstliche Genressourcen und Forstsaatgutrecht« für zukunftsfähige, trockenheitstolerante Laubbaumarten und klimaresiliente Waldgesellschaften priorisiert. Um die Arten-Priorisierung speziell den sächsischen Anforderungen anzugleichen, werden zuerst Samenplantagen für Baumarten neu angelegt, für die es in Sachsen weder ausreichend Saatguterntebestände, noch eine zulassungsfähige Samenplantage gibt. Dies sind zuerst die Baumarten Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Hainbuche (Carpinus betulus) sowie nachfolgend die Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), die Stiel-Eiche (Quercus robur) und der Feld-Ahorn (Acer campestre).

Die Anlage der Plantagen umfasst folgende Arbeitsschritte:

Plusbaumauswahl

Blick zur Krone einer Hainbuche stammaufwärts
Abbildung 2: Hainbuchen-Plusbaum  © Foto: Jakob Quegwer

Plusbäume sind mindestens 50 Jahre alte, vitale und in Dimension und Stammqualität besonders herausragende Individuen. Für die Anlage einer Samenplantage werden mindestens 60 Plusbäume benötigt, um eine ausreichende genetische Vielfalt und somit eine gute Anpassungsfähigkeit an zukünftige Klimaverhältnisse zu ermöglichen. Plusbäume werden im Vorhaben vorrangig in Saatgut-Erntebeständen, Generhaltungs-Beständen oder durch Einzelbaummeldungen durch Mitarbeitende der Forstbezirke bzw. Waldbesitzenden ermittelt und, falls vorhanden, durch Klone aus bereits bestehenden Genarchiven des Kompetenzzentrums ergänzt.

Reiserernte und Veredelung

Ein Mitarbeiter am Stamm eines Spitz-Ahorns bei der Reiserernte
Abbildung 3: Reiserernte bei Spitz-Ahorn-Plusbaum  © Foto: Jakob Quegwer

Anschließend werden in der Vegetationsruhe Reiser (kurze Zweige aus der Krone der Plusbäume) geerntet. Die Reiser werden auf Sämlings-Unterlagen gepfropft. Dies stellt einen kritischen Schritt für die Neuanlage von Samenplantagen dar, da die Anwuchsraten der Veredelungen je nach Baumart und Klon sehr unterschiedlich ausfallen können.

Ein veredelter Spitzahorn im Gewächshaus
Abbildung 4: Veredelter Spitz-Ahorn  © Foto: Jakob Quegwer

Das forstliche Plusbaum-Material stellt beim Veredeln eigentlich ein eher wenig geeignetes Ausgangsmaterial, also einen Kompromiss, dar. Denn am besten gelingen Veredelungen (v.a. im Ziergehölz- oder Obstsektor), wenn das Edelreis jungwüchsig und kräftig ist und von jungen Bäumen stammt. Dies ist im Forstbereich aber nicht möglich, weil die phänotypische Vorzüglichkeit eines Baumes erst im Alter festgestellt werden kann.

Pflanzenanzucht

Die Anzucht der Pflanzen findet Anfangs im Gewächshaus statt, wo unter kontrollierten Bedingungen der Anwuchs der Reiser und der Rückschnitt der Unterlagen erfolgen können. Anschließend werden die Pfropflinge in einer Schattenhalle bis zu einem pflanzfähigen Zustand in Pflanzcontainern weiterkultiviert.

Plantagendesign und Pflanzung

Pro Klon werden mindestens vier Ramets (Wiederholungen) auf die Plantage gepflanzt. Die Anordnung der Ramets auf der Fläche erfolgt so, dass möglichst vielfältige Paarungskombinationen gebildet werden. Es muss sichergestellt werden, dass es von außerhalb zu keiner Fremdbestäubung durch umliegende Bestände der gleichen Baumart kommt. Aus diesem Grund müssen die Flächen für die neuen Samenplantagen sorgfältig ausgewählt werden.

Seit Beginn des Vorhabens wurden in den Wäldern Sachsens insgesamt 185 Plusbäume für die Baumarten Spitz-Ahorn, Hainbuche und Sommer-Linde identifiziert. Um eine hohe genetische Vielfalt zu erreichen und den Verwandtschaftsgrad der Bäume auf der Samenplantage zu minimieren, wurden die Bäume über alle Waldbesitzarten hinweg in ganz Sachsen ausgewählt. Zusätzlich dazu wurden für den Spitz-Ahorn 28 Klone aus einem Genarchiv in Graupa und 17 Klone aus einem Genarchiv in Freital, 16 Klone für die Sommer-Linde aus einer Klonsammlung in Graupa, welche alle in der Vergangenheit durch das Referat 42 angelegt wurden, sowie weitere 15 Klone von einer Samenplantage in Sachsen-Anhalt für die Veredlung und Pflanzung ausgewählt. Für die Neuanlage jeweils einer Samenplantage dieser Baumarten wurden geeignete Flächen im Forstbezirk Neustadt, Revier Massenei gefunden. Die Pflanzung findet im Frühjahr 2026 statt.

Die Samenplantagen für Spitz-Ahorn, Hainbuche und Sommer-Linde werden aus Klonen jeweils der beiden Sachsen betreffenden Herkunftsgebieten bestehen. Die Samenplantagen für die Stiel-Eiche werden jedoch für die beiden Herkunftsgebiete Mitteldeutsches Tief- und Hügelland (817 05) und Südostdeutsches Hügel- und Bergland (817 08) getrennt angelegt. Für beide Herkunftsgebiete wurde bereits eine große Anzahl an Plusbäumen (148) identifiziert. Die ersten Veredelungen von Stiel-Eiche wurden im Winter 2025 durchgeführt.

Im Raum Leipzig und Nordsachsen wurden weiterhin 60 Feld-Ahorn Exemplare für eine Samenplantage mit Generhaltungscharakter ausgewählt. Durch die Veredelung und Zusammenführung der Pflanzen auf einer Fläche soll auch für diese Baumart die erste sächsische Samenplantage entstehen. Dies wird zusätzlich das Artenspektrum der forstlichen Saatgutquellen im Freistaat Sachsen erweitern.

Bei der Anlage der vorgesehenen Samenplantagen handelt es sich um eine langfristige Investition und einen Beitrag zur Daseinsvorsorge für den sächsischen Wald. Diese am Gemeinwohl orientierte Aufgabe soll auch der Sicherung der zukünftigen Saatgutversorgung wichtiger alternativer Arten dienen und stellt einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und zur Sicherung genetischer Ressourcen dar. Dies ist eine kostenintensive, langwierige und mit verschiedenen Risiken behaftete Investition, die sich dann auszahlt, wenn die Anlage bis zur Fruktifikation und Beerntung gebracht wird und das Saatgut zur Begründung neuer, anpassungsfähiger Wälder genutzt werden kann. Deshalb werden die Plantagen durch den Staatsbetrieb Sachsenforst langfristig gepflegt und gesichert, bevor sie in wenigen Jahrzehnten zugelassen und beerntet werden können. Gelingt dies, kann Saatgut in Samenplantagen meist rationell und in hoher Qualität und Quantität erzeugt werden.

Für Fragen und Anregungen zu diesem Thema, gegebenenfalls auch für die Meldung von Plusbäumen, stehen wir gerne über die Mail-Adresse Forstgenetik@smekul.sachsen.de zur Verfügung.

Dr. Jakob Quegwer

Referent Projekt: Sicherung der Saatgutversorgung durch die Anlage von Samenplantagen

Referat 42 Forstgenetik, Forstpflanzenzüchtung

Besucheradresse:
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna OT Graupa

Telefon: 03501 542-244

E-Mail: Jakob.Quegwer@sachsenforst.sachsen.de

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